AGB zur Miete und Nutzung des Schiffes Paula

Dr. Sascha Engelbrecht & Friederike Sziegoleit GbR

§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Überlassung der Räumlichkeiten inkl. Ausstattung und des Decks auf dem Schiff Paula zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen der Paula GbR mit Sitz in der Köpenicker Straße 10a, 10997 Berlin. Der Mieter verpflichtet sich, soweit er nicht der alleinige Veranstalter ist, die AGB dem Veranstalter oder Mitveranstalter zugänglich zu machen und ihn in diese AGB einzubeziehen. Ebenso müssen der Mieter und Veranstalter bzw. Mitveranstalter deren Kunden und/oder Veranstaltungsteilnehmer und/oder Gäste auf den für diese relevanten Inhalt der AGB hinweisen. Der Mieter und ggfs. der Veranstalter bzw. Mitveranstalter werden nachfolgend Kunde genannt, soweit es sich um Bestimmungen handelt, welche für beide relevant sind. Die Kunden bzw. Veranstaltungsteilnehmer und Gäste der Veranstalter werden nachfolgend Teilnehmer genannt. Wo der Inhalt der AGB sinngemäß für die Teilnehmer gilt, sind auch diese als Kunden bezeichnet und vom Mieter bzw. Veranstalter bzw. Mitveranstalter in die Regelungen
der AGB einzubeziehen.
(2) Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Paula GbR ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Zustandekommen und Durchführung des Mietvertrages
(1) Die Paula GbR übersendet dem Mietinteressenten ein schriftliches Angebot, den Nutzungsvertrag oder bei Vorkasse die Rechnung zusammen mit den AGB. Der Mieter nimmt das Angebot samt AGB an, indem er es unterzeichnet zurücksendet oder den Rechnungsbetrag begleicht. Der Vertrag wird mit Zugang des unterschriebenen Angebotes bei der Paula GbR oder mit Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der Paula GbR wirksam.
(2) Der Mieter haftet gegenüber der Paula GbR gemeinsam mit dem Veranstalter bzw. Mitveranstalter als Gesamtschuldner; dies gilt auch für ein Verschulden eines Teilnehmers.
(3) Untervermietung ist nur mit Zustimmung der Paula GbR gestattet.
(4) Die Paula GbR haftet nicht bei Unterbrechungen, Verzögerung sowie Nichterbringung der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von der Paula GbR zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, verhinderte Zuwegung durch z. B. Zäune oder Bauarbeiten am Ufer oder der Kaimauer, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, Ausfälle der Strom- und Wasserversorgung, teilweise oder vollständige Zerstörung des Schiffes und hoheitliche Maßnahmen. Die Paula GbR ist in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. aus wichtigem Grund (z. B. Entzug der Liegegenehmigung, Entzug der Zulassung etc.) zu kündigen. Empfangene Leistungen (Anzahlungen, Sicherheiten u. a.) werden dem Mieter zurückerstattet.

§ 3 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
(1) Alle Preise der Paula GbR sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten.
(2) Die Leistungsentgelte sind bei Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug. Abweichend von dieser Regelung können im individuellen Miet- oder Nutzungsvertrag andere Vereinbarungen getroffen werden, die dann Gültigkeit haben. Im Verzugsfall ist die Paula GbR berechtigt, gegenüber dem Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (oder dem nachfolgenden Zinssatz) p. a. zu fordern. Falls die Paula GbR in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die Paula GbR berechtigt, diesen geltend zu machen.(3) In der Regel wird für die Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 25% des Betrages laut Angebot fällig. Erst ab Eingang des Rechnungsbetrages ist die Reservierung wirksam. Dieser Betrag wird auch bei Stornierung nicht zurückgezahlt.

(4) Die Paula GbR ist insbesondere bei mehrtätiger Schiffsanmietung berechtigt, eine Sicherheitskaution nach gesonderter Vereinbarung zu verlangen. Die Sicherheitskaution wird nicht verzinst.

§ 4 Stornierung
(1) Eine Buchung kann sowohl durch den Mieter als auch durch die Paula GbR storniert werden.
(2) Eine Stornierung durch den Mieter ist mit Kosten für den Kunden verbunden, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängen. Die Stornierungskosten betragen bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor dem ersten Tag des Buchungszeitraumes gemäß § 3 (3) Kosten in Höhe von 25% des Betrages laut Angebot, ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin 50% des vereinbarten Betrages, ab 2 Wochen bis einschließlich dem Vortag der Veranstaltung 75% des vereinbarten Betrages und am Tag der Veranstaltung 100% des vereinbarten Betrages.
(3) Abweichend von den Regelungen in § 4 (1) und (2) können im Vertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die vorrangig Gültigkeit besitzen.

§ 5 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von der Paula GbR ist die Bereitstellung von Seminar- bzw. Veranstaltungs- bzw. Trainingsräumen und ggfs. der Decksfläche ggfs. inkl. des vorhandenen Mobiliars bzw. der vorhandenen Sportgeräte, die Bereitstellung von Gebrauchsräumen wie Toiletten und ggfs. Küche, Bar, Garderoben, Umkleiden oder Duschen und die Bereitstellung von technischer Büroinfrastruktur einschließlich Internetnutzung (WLAN).
(2) Die Paula GbR stellt dem Kunden die technischen Gegenstände und ggfs. die Sportgeräte sowie sonstige Einrichtungsgegenstände zur Nutzung zur Verfügung, siehe entsprechende Inventarlisten. Die Geräte und Einrichtungsgegenstände werden von der Paula GbR regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet.
(3) Die Paula GbR ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden zumutbar sind, z. B. der Austausch eines Druckers oder Beamers.

§ 6 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Die Teilnehmerzahl an Bord des Schiffes Paula ist auf maximal 60 Personen beschränkt.
(2) Mit den technischen Gegenständen und sonstigen Einrichtungsgegenständen aber auch der Schiffssubstanz ist sorgfältig umzugehen. Jede vertragswidrige, missbräuchliche Nutzung, z. B. überm..ige Beanspruchung, ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Mieter bzw. Kunden berechnet.
(3) Die Räume und das Deck dürfen durch den Kunden nur für den im Mietvertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden.
(4) Aus Sicherheitsgründen besteht absolutes Rauchverbot in sämtlichen Innenräumen des Schiffes, dies gilt generell für offenes Feuer (z. B. Kerzen, Feuerwerk, etc.)
(5) Das Betreten der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Bei der Benutzung der Stege ist die verkehrsübliche Sorgfalt zu beachten und insbesondere auf die Witterungsbedingungen Rücksicht zu nehmen. Der Kunde hat die Teilnehmer hierauf hinzuweisen, dass beispielsweise zur Benutzung der Stege und des Decks geeignetes Schuhwerk erforderlich ist. Es besteht auf den Stegen und an Deck nur eingeschränkter Winterdienst. Bei Eisglätte muss der Kunde erforderlichenfalls für die Eisfreiheit der Stege sorgen, durch Verwendung z. B. von auf oder bei dem Schiff zur Verfügung stehenden Materialien. Falls die Eisglätte nicht handhabbar ist, ist die Paula GbR beizuziehen.
(6) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Bordstromnetzes von der Paula GbR bedarf der Zustimmung der Paula GbR, um Überlastungen zu verhindern und Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.
(7) Die Paula GbR behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Schiffes zu verweisen. Es gilt die Schiffsordnung.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen lokalen, nationalen und ggfs. Internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren, insbesondere die deutschen Gesetze, auch im Datenverkehr über die Paula GbR, einzuhalten und Gesetzesverstöße an die Paula GbR zu melden. Der Kunde allein ist im Sinne der Datenschutz- und weiterer Bestimmungen verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
(9) Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden von der Paula GbR führen, hat der Kunde der Paula GbR diesen Schaden zu ersetzen und des Weiteren die Paula GbR gegebenenfalls von Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 7 Rückgabe des Schiffes
(1) Der Mieter hat nach Ablauf der vereinbarten Nutzung das Schiff in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand an die Paula GbR zurückzugeben.
(2) Schäden hieran oder abhanden gekommene Einrichtungsgegenstände sind der Paula GbR vollumfänglich vom Mieter beziehungsweise Kunden zu ersetzen.
(3) Gibt der Mieter die Räume nicht rechtzeitig heraus, haftet er der Paula GbR gegenüber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, in jedem Fall schuldet er die Höhe des Mietzinses für die Dauer der verspäteten Herausgabe, wobei ein angefangener Tag voll berechnet wird. Die Berechnung des Mietzinses als Schadenersatz für die verspätete Herausgabe verlängert das Mietverhältnis nicht. Sie gibt dem Mieter bzw. dem Kunden nicht das Recht, zu einer fortdauernden Nutzung. Die Räumung des Schiffes muss nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unverzüglich erfolgen.

§ 8 Datenschutz
(1) Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes gelten die gesonderten Datenschutzrichtlinien auf www.paula.berlin. Die Paula GbR geht davon aus, dass der Kunde die Datenschutzrichtlinien auf der bezeichneten Webseite abruft. Auf Wunsch können diese Richtlinien dem Kunden auch gesondert zur Verfügung gestellt werden. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen als vereinbart.

§ 9 Verwertungsgesellschaften
(1) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Rechte der Verwertungsgesellschaften, insbesondere bei musikalischen Darbietungen und bei der Aufführung von Filmen oder Videos (z. B. GEMA, GÜFA) beachtet und die erforderlichen Abgaben bzw. Gebühren entrichtet werden.

§ 10 Gewährleistung, Haftung
(1) Der Kunde kann auf Wunsch die Räumlichkeiten auf dem Schiff Paula vor Vertragsschluss eingehend besichtigen. Spätestens bei der Übergabe des Schiffes zur Nutzung durch den Kunden erfolgt die Abnahme der Räumlichkeiten. Danach verzichtet der Kunde gemäß §§ 536, 536 a BGB, soweit der Paula GbR nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mietzinsminderungsansprüche bestehen insoweit nicht.
(2) Der Kunde hat der Paula GbR vor Nutzungsbeginn einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung vorzulegen. Liegt diese nicht vor, kann der Vertrag storniert und die Nutzung untersagt werden.
(3) In allen Fällen, in denen die Paula GbR im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Paula GbR nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden auf die Höhe des doppelten Auftragswertes beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Paula GbR fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(4) Die Paula GbR übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Paula GbR unterbleiben. Sofern die Paula GbR von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, besteht ein sofortiges Kündigungsrecht für die Paula GbR. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde die Paula GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt der Paula GbR die Kosten der Rechtswahrung, so auch Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung, für den Fall, dass die Paula GbR von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(5) Für den Schutz und die Sicherung persönlicher Gegenstände ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Paula GbR haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
(6) Der Kunde stimmt ausdrücklich und insbesondere zu, auf Ansprüche und/oder Schadenersatz für jegliche unmittelbare, mitteilbare, besondere Folgeschäden oder Strafzuschläge, dazu gehören unter anderem Geschäfts-, Umsatz-, Gewinn- oder Datenverluste, zu verzichten und diese nicht zu erheben, soweit diese auf diesen Vertrag, auf eine Nichterbringung der vorgesehenen Leistungen, auf einen Fehler oder eine Unterlassung diesbezüglich oder auf eine Unterbrechung dieser Leistungen zurückzuführen sind.
(7) Catering-Leistungen erfolgen durch Partnerunternehmen. Die Haftung für alle Catering- Leistungen, wie die Qualität der Lebensmittel und Getränke, obliegt dem jeweiligen Catering-Anbieter. Die Paula GbR übernimmt hierfür keine Verantwortung und Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, eine eventuelle Reklamation und/oder M.ngelrüge sofort der Paula GbR mitzuteilen. Nach dem Verzehr bestehen kein Minderungs- und kein Wandelungsrecht bezüglich der Speisen und Getränke, wenn etwaige Mängel bzw. Reklamationen anderer Art nicht vor dem Verzehr der Paula GbR mitgeteilt worden sind.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde erteilt der Paula GbR die Erlaubnis, ihn in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenzkunden zu nennen.
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
(3) Alle Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn die Paula GbR ihrer Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(4) Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.
(5) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit der Paula GbR geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.
(6) Ist eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam, soll diese durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der Intention der Parteien möglichst nahekommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
(7) Leistung- und Erfüllungsort und Gerichtsstand unter Ausschluss von UN-Kaufrecht ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.

 

Stand der AGB: 28.02.2023